Alle Verkäufe von Produkten des Verkäufers erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, die Vorrang vor etwaigen in der Bestellung / Annahme des Käufers festgelegten Bestimmungen haben, einschließlich der allgemeinen Bedingungen des Käufers, sofern nicht in einer schriftlichen Vereinbarung etwas anderes festgelegt ist, und zwar unter genauer Angabe der Punkte, von denen diese Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen.
Bei Bestellungen kommt ein Liefervertrag erst dann zustande, wenn der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers erhalten hat.
Die in Katalogen, Prospekten, Internetseiten und sonstigen schriftlichen Unterlagen enthaltenen Angaben, technischen Daten, Bestände und Preise zu den Produkten des Verkäufers sind nur annähernd maßgeblich und für den Verkäufer nicht verbindlich, es sei denn, dass eine schriftliche Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes vorsieht.
Alle Zeichnungen und technischen Spezifikationen, die dem Käufer vor oder nach Vertragsabschluss übergeben werden, bleiben Eigentum des Verkäufers. Sie dürfen vom Käufer ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers weder verwendet noch kopiert, vervielfältigt, weitergegeben oder einem Dritten zu einem anderen Zweck als der Erfüllung des geschlossenen Vertrages zur Kenntnis gebracht werden.
In Ermangelung einer Vereinbarung sind alle übergebenen Unterlagen an den Verkäufer zurückzugeben, und auch in diesem Fall darf weder eine Vervielfältigung noch eine allgemeine Verwendung des Materials erfolgen, noch darf es Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Auswahl des Produkts durch den Käufer, einschließlich der Kompatibilität des Produkts, dessen Verwendung und Ergebnisse, es sei denn, der Vertrag bezieht sich ausdrücklich darauf.
Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Auswahl des Käufers von eventuellen Zusatzausrüstungen und -leistungen, die für die Verwendung mit dem Produkt gewünscht werden, sowie für deren Anwendung und Ergebnisse. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Produkte ohne Vorankündigung zu ändern, soweit solche Änderungen keine wesentlichen Einschränkungen der Anwendungen zur Folge haben.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise im Falle wesentlicher Änderungen der Wechselkurse, gestiegener Rohstoffpreise, politischer Ereignisse oder sonstiger vom Verkäufer nicht zu beeinflussender Umstände zu ändern, es sei denn, dass eine schriftliche Vereinbarung besagt, dass der Verkäufer zu einem solchen Vorbehalt nicht berechtigt ist.
Die Gefahr für das Produkt geht mit der Lieferung über, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Solche Vereinbarungen werden in Übereinstimmung mit der Terminologie der Incoterms 90 getroffen.
Die vereinbarte Lieferzeit gilt nur annähernd und vorbehaltlich der vollständigen Genehmigung des Vertragsinhalts, z.B. akzeptierter Zeichnungen und endgültig bestätigter Maße.
Ist eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung vereinbart, so ist Voraussetzung, dass diese tatsächlich erfolgt ist. In Ermangelung der Angabe eines genauen Liefertermins, sondern vielmehr einer Lieferfrist, wird diese ab dem Datum gerechnet, an dem der Verkäufer alle für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Informationen erhalten hat und unter der Voraussetzung, dass eventuelle vereinbarte Vorauszahlungen geleistet wurden.
Der Verkäufer ist niemals für Verzögerungen verantwortlich, es sei denn, diese Verzögerungen sind auf grobe Fahrlässigkeit seinerseits zurückzuführen. Der Verkäufer ist niemals verantwortlich für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn, Verlust von Lagerware, Verlust durch verzögerte Bautätigkeiten oder andere Vertragsarbeiten oder jeden anderen direkten oder indirekten Verlust oder direkte oder indirekte Kosten, die durch verzögerte Lieferungen entstehen. Sollten Verzögerungen auftreten und kann der Verkäufer auf Wunsch des Käufers keine Lieferfrist angeben, hat der Käufer das Recht, die Bestellung zu stornieren und die Rückerstattung einer eventuellen (Voraus-)Zahlung zu verlangen, sofern die Produkte nicht speziell nach den Spezifikationen des Kunden gefertigt wurden.
Die obige Erklärung definiert die maximale Verantwortung des Verkäufers in Bezug auf Verzögerungen.
Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht vor, bis der vereinbarte Preis bezahlt ist. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die Ware gegen Schäden ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bis zur Zahlung des vereinbarten Preises zu versichern.
Die Versicherung sollte den vollen Neuwert der betreffenden Ware abdecken. Bis kurz vor dem Tag der Lieferung hat der Verkäufer das Recht zu verlangen, und der Kunde ist verpflichtet, eine auf Verlangen zahlbare Bankbürgschaft bei einer anerkannten Bank über die gesamte Kaufsumme einschließlich Kosten und Auslagen zu leisten.
Für die Lieferung von Produkten, die Bestandteil eines anderen Produktes sein sollen, ist der Verkäufer jederzeit berechtigt und der Käufer verpflichtet, eine auf Verlangen zahlbare Bankbürgschaft bei einer anerkannten Bank über einen Betrag zu leisten, der der Kaufsumme für die zu diesem Zeitpunkt erfassten, aber noch nicht bezahlten Teile entspricht.
Wenn der Käufer eine solche Bankgarantie auf Verlangen nicht leistet, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag/die Verträge ganz oder teilweise als nicht erfüllt zu betrachten, und der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung der nicht verwendeten und nicht bezahlten Produkte zu fordern. Der Käufer ist somit nicht in der Lage, mit solchen Produkten zu arbeiten oder sie anderweitig zu nutzen.
Die Zahlung hat zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zu erfolgen. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, behält sich der Verkäufer das Recht vor, 2% Verzugszinsen für jeden weiteren Monat zu berechnen. Der gleiche Zinssatz wird berechnet, wenn eine Stundung gewährt wurde.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit behaupteten, vom Verkäufer nicht anerkannten Ansprüchen aufzurechnen. Will der Käufer das Material nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in Empfang nehmen, ist er verpflichtet, so zu zahlen, als ob die Lieferung vereinbarungsgemäß erfolgt wäre.
Einwegverpackungen sind im Preis inbegriffen und werden im Falle einer eventuellen Rücksendung nicht zurückerstattet. Mehrwegverpackungen werden in Rechnung gestellt und dem Kunden im Falle einer unverzüglichen und sicheren Rücksendung, frachtfrei, gutgeschrieben.
Der Käufer hat dem Verkäufer alle Kosten und Gebühren zu erstatten, für die der Verkäufer im Zusammenhang mit der Entfernung und Entsorgung von Verpackungsmaterial gesetzlich haftet.
Der Käufer erwirbt kein Eigentum und / oder Erfinderrecht / sonstiges dingliches Recht an den für das Produkt verwendeten Computerprogrammen, Zeichnungen, Entwürfen, technischen Lösungen usw., unabhängig davon, ob diese individuell für den Käufer auf dessen Rechnung angefertigt wurden oder nicht, da der Käufer nur zur Verwendung im Rahmen der vereinbarten Verwendung des Produktes berechtigt ist.
Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort nach Erhalt und vor Inbetriebnahme der Produkte auf Mängelfreiheit und korrekte Liefermenge zu prüfen.
Beanstandungen von Mängeln, die bei einer allgemeinen Prüfung festgestellt wurden oder hätten festgestellt werden müssen, müssen sofort und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Produkte geltend gemacht werden. Erfolgt die Beanstandung nicht innerhalb der genannten Frist, verliert der Käufer sein Recht, eine Reklamation geltend zu machen. Beanstandungen von Mengenabweichungen und Beschädigungen der Ware sind unverzüglich gegenüber dem Frachtführer, falls vorhanden, und dem Verkäufer geltend zu machen. Andernfalls verliert der Käufer sein Recht, derartige Mängel zu reklamieren.
Unter der Voraussetzung, dass die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten und Mängel rechtzeitig gerügt werden, beseitigt der Verkäufer alle Mängel, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach dem Lieferdatum auftreten.
Die Verantwortung umfasst keine Mängel, die auf Faktoren zurückzuführen sind, die nach dem Übergang der Gefahr auf den Käufer entstanden sind. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung, Reparatur oder Ersatz von (Teilen des) Produkts oder seiner Komponenten.
Für den Aus- und Einbau gezahlte Löhne werden nicht zurückerstattet. Sollten Demontage und Montage mehr als das Produkt betreffen, sind diese Arbeiten und Kosten für den Verkäufer ebenfalls irrelevant. Der Käufer hat dem Verkäufer unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge unter genauer Angabe des Mangels zu übersenden. Die Rüge hat unverzüglich zu erfolgen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass es sich um einen Schaden handeln könnte.
Zeigt der Käufer dem Verkäufer einen Mangel nicht innerhalb der genannten Frist an, so verliert er sein Recht auf Reklamation.
Die Kosten für die Rücksendung reparierter Teile oder die Rückgabe der Ware trägt der Verkäufer, der ggf. ersetzte Teile übernimmt. Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Käufer die zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn sich das Produkt an einem anderen Ort als dem im Vertrag angegebenen Bestimmungsort oder, in Ermangelung einer solchen Angabe, am Ort der Lieferung befindet.
Wurde das Produkt verändert oder hat jemand anderes als der Verkäufer oder ein vom Verkäufer beauftragter Reparateur versucht, das Produkt zu reparieren, oder wurde das Produkt beschädigt oder für untaugliche Zwecke verwendet, oder entsprechen Installation, Betrieb und Wartung nicht den Vorgaben des Verkäufers, kann der Verkäufer die kostenlose Beseitigung des Mangels verweigern.
Mängel, die auf Umständen beruhen, die der Käufer oder ein Dritter zu vertreten hat, oder die erst nach Ablauf der Nachbesserungsfrist bekannt werden, hat der Verkäufer nicht zu vertreten.
Die Verantwortung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Mängel, die an vom Kunden oder einem von ihm beauftragten Co-Produzenten/Lieferanten beigestellten Materialien oder an von ihm bestellten oder vorgegebenen Konstruktionen auftreten.
Kommt der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so kann der Käufer eine anteilige Minderung der Kaufsumme verlangen, höchstens jedoch 15 % der vereinbarten Kaufsumme. Im Falle eines wesentlichen Mangels kann der Käufer durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und gleichzeitig Ersatz seines Schadens verlangen, d.h. max. 15% der vereinbarten Kaufsumme.
Die oben genannten Bedingungen sind die maximalen Verpflichtungen des Verkäufers bezüglich der Mängel. Der Verkäufer haftet also weder für direkte noch für indirekte Schäden, darunter Betriebsverluste, entgangener Gewinn sowie Kosten oder Schäden usw.
Der Verkäufer haftet für Personenschäden gemäß der Gesetzgebung zur Produkthaftung.
Der Verkäufer haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die entstehen, während sich das Produkt im Besitz des Käufers befindet. Der Verkäufer haftet auch nicht für Schäden an vom Käufer hergestellten Produkten oder an Produkten, die aus solchen Teilen bestehen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer für Sach- und Personenschäden nur, wenn der Schaden nachweislich auf Fehler oder Fahrlässigkeit des Verkäufers oder anderer Personen, für die der Verkäufer verantwortlich ist, zurückzuführen ist.
Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Schäden. Wurde dem Verkäufer eine Produkthaftung gegenüber Dritten auferlegt, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer in demselben Umfang schadlos zu halten, wie die in den drei vorstehenden Absätzen genannte Verantwortung des Verkäufers.
Diese Beschränkungen der Verantwortlichkeit des Verkäufers gelten nicht, wenn der Verkäufer grob fahrlässig gehandelt hat. Wenn der Dritte eine der Parteien gemäß diesem Punkt auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, sollte er die andere Partei unverzüglich informieren.
Der Käufer ist verpflichtet, ein Gericht oder Schiedsgericht anrufen zu lassen, das sich mit Ansprüchen gegen den Verkäufer wegen angeblich durch das Produkt verursachter Schäden befasst.
Die Verpflichtungen des Verkäufers sind ausgesetzt und können entfallen, wenn die Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.
Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, werden vor einem luxemburgischen Gericht entschieden. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, ein Schiedsverfahren nach der allgemeinen Schiedsgerichtsordnung der Chambre de Commerce des Großherzogtums Luxemburg zu verlangen. Die Beilegung durch ein Schiedsverfahren schließt die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung oder die Durchsetzung anderer vorläufiger Rechtsbehelfe bei dem betreffenden Finanzamt nicht aus.